Rauchwarnmelder retten Leben! Jetzt nachrüsten!

Seit 2013 besteht in Deutschland eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht. Für Baden-Württemberg gilt die Rauchwarnmelderpflicht seit 10.07.2013.

Ganz konkret bedeutet das:

Einbaupflicht

  • Für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
  • Für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
  • Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • Für den Einbau: Eigentümer
  • Für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung

Wir als zertifizierte Rauchwarnmelderexperten beraten Sie gerne!

 

Unser Angebot für Sie

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Sie wollen sich vorab schon über die Montage und Installation der Rauchmelder informieren? Gerne stellen wir Ihnen hier unser Informationsmaterial zur Verfügung: