Rauchwarnmelder retten Leben! Jetzt nachrüsten!
Seit 2013 besteht in Deutschland eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht. Für Baden-Württemberg gilt die Rauchwarnmelderpflicht seit 10.07.2013.
Ganz konkret bedeutet das:
Einbaupflicht
- Für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
- Für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
- Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- Für den Einbau: Eigentümer
- Für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung
Wir als zertifizierte Rauchwarnmelderexperten beraten Sie gerne!
Unser Angebot für Sie
Sie wollen sich vorab schon über die Montage und Installation der Rauchmelder informieren? Gerne stellen wir Ihnen hier unser Informationsmaterial zur Verfügung: